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   BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 19.08   

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https://dejure.org/2008,16473
BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 19.08 (https://dejure.org/2008,16473)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.2008 - 9 B 19.08 (https://dejure.org/2008,16473)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 2008 - 9 B 19.08 (https://dejure.org/2008,16473)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache als Zulassungsgrund für die Revision in Verwaltungssachen; Klärungsbedarf hinsichtlich der Verletzung von Bundesrecht als Voraussetzung für eine Grundsatzrüge; Verletzung des bundesrechtlichen Äquivalenzprinzips und des ...

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 19.08
    Diese Rüge erfüllt schon nicht die Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO; denn die Beschwerde benennt keine inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssätze, mit denen die Vorinstanz zumal in Anwendung derselben Rechtsvorschrift ebensolchen Rechtssätzen des Bundesverwaltungsgerichts widersprochen hat, sondern beschränkt sich auf das Aufzeigen angeblich fehlerhafter oder unterbliebener Anwendung von Rechtssätzen des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. hierzu Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 19.08
    Dass solche weiter gehenden rechtlichen Anforderungen sich im Ergebnis nicht als unverhältnismäßige Eingriffe in die bundesverfassungsrechtlich geschützte kommunale Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 Abs. 2 GG) erweisen dürfen (vgl. dazu etwa die Hinweise im Urteil vom 17. April 2002 BVerwG 9 CN 1.01 BVerwGE 116, 188 ), hat das Oberverwaltungsgericht erkannt, jedoch im konkreten Fall aufgrund von der Beschwerde nicht mit einer Verfahrensrüge angegriffener und deswegen bindender tatsächlicher Feststellungen (vgl. § 137 Abs. 2 VwGO), wonach eine Umstellung auf einen flächenbezogenen Maßstab ohne unvertretbaren finanziellen Aufwand möglich sei (UA S. 13), in nicht zu beanstandender Weise verneint.
  • BVerwG, 30.05.2007 - 10 B 56.06

    Landesgesetzgeberischer Gestaltungsspielraum bei der Gebührenbemessung;

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 19.08
    Die Vorgaben, die sich aus den erwähnten Grundsätzen für die Ausgestaltung des Maßstabes von Entwässerungsgebühren ergeben, sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit langem geklärt (vgl. nur Beschluss vom 30. Mai 2007 BVerwG 10 B 56.06 Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 104 Rn. 13 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 18.04.1975 - VII C 41.73

    Vereinbarkeit der öffentlichen Bekanntmachung von Ortsrecht durch Offenlegung mit

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 19.08
    9 Die Beschwerde macht geltend, das Oberverwaltungsgericht weiche von zwei Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab (Urteil vom 18. April 1975 BVerwG 7 C 41.73 Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 25 und Beschluss vom 12. Juni 1972 BVerwG 7 B 117.70 Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 132).
  • BVerwG, 12.06.1972 - VII B 117.70

    Heranziehung zu Kanalbenutzungsgebühren - Verletzung des Grundsatzes des

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 19.08
    9 Die Beschwerde macht geltend, das Oberverwaltungsgericht weiche von zwei Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab (Urteil vom 18. April 1975 BVerwG 7 C 41.73 Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 25 und Beschluss vom 12. Juni 1972 BVerwG 7 B 117.70 Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 132).
  • BVerwG, 07.03.1996 - 6 B 11.96

    Zulassung einer Revision aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung der bloßen

    Auszug aus BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 19.08
    Denn die Zulassung der Grundsatzrevision ist nur gerechtfertigt, wenn die Beschwerde eine klärungsbedürftige Frage gerade des Bundesrechts darlegt, nicht jedoch dann, wenn nicht das Bundesrecht, sondern allenfalls das Landesrecht klärungsbedürftig ist (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 7. März 1996 BVerwG 6 B 11.96 Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 7 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 12.02.2009 - 2 A 17/08

    Abweichung von Abstandsflächen (Grenzstützmauern)

    (so etwa BVerwG, Beschlüsse vom 13.5.2008 - 9 B 19.08 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 107 und vom 30.5.2007 - 10 B 56.06 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 104 (Entwässerung)) Entsprechend ist auch für den vorliegenden Fall davon auszugehen, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz dem Verordnungsgeber bei der Gebührenbemessung einen weiten Gestaltungsspielraum belässt und die ihm dadurch gesetzten Grenzen erst überschritten sind, wenn sich die Gebührenregelung nicht mehr durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt.
  • VGH Hessen, 02.09.2009 - 5 A 631/08

    Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen

    Eine Umstellung von der Einheitsgebühr zu der "gesplitteten Abwassergebühr" ist auch nicht mit einem die Beklagte in unvertretbarer Weise finanziell belastenden Kostenaufwand verbunden (zu dem in diesem Zusammenhang erörterten Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung des Art. 28 Abs. 2 GG vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2008 - 9 B 19.08 -, Buchholz 401.84 Nr. 107).
  • BVerwG, 02.04.2013 - 9 BN 4.12

    Nichtzulassungsbeschwerde; Abgabensatzung

    Zum anderen ist weder dargetan noch sonst ersichtlich, dass die nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts bestehende landesgesetzliche Vorgabe der Festsetzung jeweils gesonderter Gebührensätze für die Teilleistungen Schmutzwasserentsorgung und Niederschlagswasserentsorgung etwa dadurch unverhältnismäßig in die nach Art. 28 Abs. 2 GG geschützte kommunale Satzungsautonomie eingreift, dass sie einen unvertretbaren finanziellen Aufwand auslöst (vgl. Beschluss vom 13. Mai 2008 - BVerwG 9 B 19.08 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 107 Rn. 7 m.w.N.).

    Die Beschwerde verkennt, dass ein Entwässerungsmaßstab, selbst wenn er bundesrechtlichen Vorgaben genügen sollte, an strengeren landesrechtlichen Anforderungen scheitern kann, falls diese nicht unverhältnismäßig in die kommunale Selbstverwaltungsgarantie eingreifen (vgl. auch Beschluss vom 13. Mai 2008 a.a.O.).

  • VG Frankfurt/Main, 30.07.2021 - 6 K 2504/19
    Dieser Maßstab ist grundsätzlich kein rechtmäßiger Maßstab zur Gebührenberechnung (vgl. HessVGH, Urteil vom 02.09.2009 - 5 A 633/08 - juris; OVG NRW, Urteil vom 18.12.2007 - 9 A 3648/04 - juris.; BVerwG, Urteil vom 13.05.2008 - 9 B 19/08 juris).

    Die Anwendung des einheitlichen Frischwassermaßstabs für die Verteilung der Niederschlagswasserentsorgungskosten kann auf dem Gebiet der Beklagten auch nicht damit gerechtfertigt werden, dass nach der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.05.2008 - 9 B 19/08 - juris; HessVGH, Urteil vom 02.09.2009 - 5 A 633/08 - juris) eine Differenzierung der Kosten für die Entsorgung des Schmutzwassers und des Niederschlagswassers dann nicht erforderlich ist, wenn die durch die Gebühren zu deckenden Kosten der Niederschlagswasserentsorgung als geringfügig angesehen werden können und jedenfalls nicht mehr als 12 % der gesamten Abwasserentsorgungskosten ausmachen.

    In der Rechtsprechung wurde der Aufwand für die Umstellung von der Einheitsgebühr in eine getrennte Abwassergebühr jeweils als zumutbar angesehen, zumal es verschiedene Möglichkeiten gibt, diese Umstellung durchzuführen (vgl. HessVGH Urteil vom 02.09.2009 - a.a.O.- Rn. 43; BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2008 - 9 B 19/08 -, Rn. 10, juris; OVG NRW, Urteil vom 18.12.2007 - 9 A 3648/04 - a.a.O., Rn. 42).

  • OVG Thüringen, 29.09.2008 - 4 KO 1313/05

    Benutzungsgebührenrecht; Rechtswidrige Widmung der Entwässerungseinrichtung einer

    Dies hat zuletzt das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen dazu bewogen, mit nachvollziehbaren und überzeugenden Ausführungen von seiner langjährigen Rechtsprechung Abstand zu nehmen und den Frischwassermaßstab als unzulässig für die einheitliche Erhebung von Abwassergebühren anzusehen (vgl. OVG NW, Urteil vom 18.12.2007 - 9 A 3648/04 - KStZ 2008, 74; nachgehend BVerwG, Beschluss vom 13.05.2008 - 9 B 19.08 -).
  • VG Bremen, 30.06.2023 - 2 K 481/16

    Niederschlagswassergebühren, "Freiburger Modell", Urteil vom 30.06.2023 -

    für solche Fallgestaltungen gerechtfertigt, in denen die Umstellung auf einen flächenbezogenen Maßstab ohne unvertretbaren finanziellen Aufwand nicht möglich oder ein besonderer Ausgleich für Benachteiligungen, insbesondere durch eine Gebührendegression für Wassergroßverbraucher, vorgesehen ist (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Mai 2008 - 9 B 19.08 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 107 Rn. 7 und vom 2. April 2013 - 9 BN 4.12 - juris Rn. 2).
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